Ihr Marktplatz für Erfolg
im Raum Ostholstein-Plön
Förderprogramme

Chancen für Ältere und Geringqualifizierte in Unternehmen

Das Programm Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen (WeGebAU) soll das Interesse und die Bereitschaft von Betrieben und Beschäftigten an Weiterbildung wecken. Als Impulsgeber ist das Programm auf Beschäftigte ausgerichtet, die entweder gering qualifi ziert oder älter sind. Die in Betracht kommenden Förderinstrumente des Sozialgesetzbuches Drittes Buch (SGB III) sind der Arbeitsentgeltzuschuss bei Weiterbildung für Ungelernte nach § 235 c SGB III, die Förderung beruflicher Weiterbildung mit Weiterbildungskosten für Ältere nach § 417 (1) SGB III oder für Ungelernte nach § 77 SGB III. Der Arbeitsentgeltzuschuss wird dem Arbeitgeber gewährt, die Weiterbildungskosten werden dem Arbeitnehmer gezahlt.

Im Zuge des Konjunkturpakets II wurden die Kriterien bei WeGebAU gelockert: es kann jetzt auch die Weiterbildung qualifizierter Beschäftigter gefördert werden, unabhängig vom Alter!

Damit sollen die Entstehung von Arbeitslosigkeit vermieden, die Beschäftigungschancen und die Beschäftigungsfähigkeit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verbessert und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Das Programm unterstreicht die Bedeutung des Lernens im Lebenslauf, indem es die Weiterbildungschancen für und von Beschäftigten erhöhen will und damit auch zum Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beitragen kann.

Für weitere Informationen steht Ihnen der für Sie zuständige Arbeitgeberservice Ihrer Agentur für Arbeit gern zur Verfügung:

Für den Kreis Ostholstein:
Tel.: 04521 799-225
Fax: 04521 799-250
E-Mail: eutin.arbeitgeberservice-ostholstein@arbeitsagentur.de

Für den Kreis Plön:
Tel.: 0431 7091-111
Fax: 0431 7091-655
E-Mail: kiel.arbeitgeberservice@arbeitsagentur.de


Förderung von Beschäftigten in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

Qualifizierte Beschäftigte sind ein Gewinn für jedes Unternehmen. Sie sind für die Innovationskraft des Unternehmens unverzichtbar und ein nicht zu unterschätzender Wettbewerbsvorteil. Regelmäßige Weiterbildungen bieten zudem eine gute Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter immer neu zu motivieren, zu fordern und zu unterstützen. Das Wirtschaftsministerium fördert die Weiterbildung in kleinen und mittleren Unternehmen mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds aus dem „Zukunftsprogramm Arbeit“, um Beschäftigte und Betriebe bei ihren Weiterbildungsaktivitäten zu unterstützen.

Wer wird gefördert?
Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen.

Als Beschäftigte gelten:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnisse ihren Schwerpunkt
    in Schleswig-Holstein haben.
  • Heimarbeitbeschäftigte
  • Gleichgestellte und andere Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen
    Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind
    (geringfügig Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte).
  • Auszubildende werden seit 15.07.2008 NICHT mehr gefördert!

Was sind KMU (kleine und mittlere Unternehmen)?
Das sind Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter beschäftigen und nicht mehr als 50 Mio € erzielen oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio € erreichen.

Was wird gefördert?
Gefördert werden Seminare der beruflichen Weiterbildung. Möglich ist auch eine betriebliche Weiterbildung, die individuell konzipiert wurde. Das Seminar muss mindestens zwei Tage (16 Stunden) und soll nicht mehr als 400 Stunden umfassen. Der Stundensatz, der dem Weiterbildungsseminar zugrunde liegt, wird bis zur Höhe von 10 Euro anerkannt.

Wie sind die Voraussetzungen?
Der beschäftigende Betrieb (KMU) muss seinen Sitz oder mindestens eine Betriebsstätte in Schleswig-Holstein haben.

Wie hoch ist die Förderung?
Der Zuschuss zu einer beruflichen Weiterbildungsmaßnahme beträgt bis zu 100% der Seminarkosten. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen die Beschäftigten zur Teilnahme freistellt. In den Fällen, in denen die Weiterbildung in der Freizeit stattfindet, hat der Arbeitgeber 55% der Seminarkosten zu tragen. Die restlichen 45% können bezuschusst werden.

Neben den Weiterbildungsverbünden stellt Ihnen die Investitionsbank alle Auskünfte zu den Fördermöglichkeiten zur Verfügung. Sie ist ab dem 1.Juni 2007 die zuständige Bewilligungsbehörde. Die Antragsformulare können unter www.ib-sh.de heruntergeladen werden. Ihre persönliche Ansprechpartnerin ist Grit Sattler,
Tel: 0431 9905-2222. Laufend aktualisierte Informationen zum „Zukunftsprogramm Arbeit“ finden Sie unter www.zukunftsprogramm-arbeit.schleswig-holstein.de
 


Bildungsprämie

Das Lernen im Lebenslauf gehört zu den großen politischen und gesellschaftlichen Herausforderungen in Deutschland. Die Verwirklichung des Lernens im Lebenslauf ist entscheidend für die Perspektive des Einzelnen, den Erfolg der Wirtschaft und die Zukunft der Gesellschaft. Dieser Herausforderung zu begegnen, gehört zu den vorrangigen bildungspolitischen Aufgaben. Daher ist die Bundesregierung dem Ziel verpflichtet, Deutschlands wichtigste Ressource "Bildung" stärker für wirtschaftliche Dynamik und persönliche Aufstiegschancen zu erschließen.

Um die Bereitschaft jedes und jeder Einzelnen zu unterstützen, durch private Investitionen in die persönliche, allgemeine berufliche Weiterbildung Vorsorge für eine erfolgreiche Beschäftigungsbiographie zu treffen, hat die Bundesregierung eine "Bildungsprämie" eingeführt. Durch finanzielle Anreize sollen mehr Menschen zur individuellen Finanzierung von Weiterbildung motiviert und befähigt werden. Außerdem müssen Bildungsausgaben als Investition verstanden werden - auch von denen, die bislang noch nicht in ihre eigene Weiterbildung investieren. Dies geschieht mit Hilfe von drei Komponenten zur Finanzierung von individueller beruflicher Weiterbildung:

  • Einen "Prämiengutschein" in Höhe von max. 500 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen derzeit 25.600 € (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen sie selbst für die Weiterbildung aufbringen.
  • Mit dem "Weiterbildungssparen" wird im Vermögensbildungsgesetz zur Finanzierung von Weiterbildung eine Entnahme aus den Guthaben erlaubt, auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Man erhält einen sog. "Spargutschein".

Die Prämiengutscheine können Sie ab dem 1.12.2008 in ausgewählten Beratungsstellen anfragen. Ab dem 01.01.2009 sind der Weiterbildungsverbund OH-Plön und QUiN anerkannte Beratungsstelle für die Bildungsprämie.  Weitere Einzelheiten können Sie auch auf www.bildungspraemie.info erfahren.

Projektkoordinatorin:
Sabine Karwath

Projektassistentin:
Sabine Axt

Koordinierungsstelle:

Neustädter Str. 26-28
23758 Oldenburg i.H.
Tel.: 04361 620-260
Fax: 04361 620-621
E-Mail: info@quin-sh.de

QUiN gehört zum
Weiterbildungsverbund
Ostholstein-Plön

 
QUiN - Wir bündeln Kompetenzen im Raum Ostholstein-Plön